Stiftung Bergsturzmuseum

Gründer Edwin Simon

Das einzige in dieser Art bestehende Bergsturzmuseum in Europa wurde im Jahr 1956 vom initiativen Goldauer Bahnhofbuffet-Wirt Edwin Simon in einer selbstfinanzierten Militärbaracke neben dem Tierpark eingerichtet.

1965 gründete Edwin Simon eine Stiftung und im Jahr darauf wurde das alte Museum beim Eingang des Tierparks eröffnet. Es dokumentierte mit verschiedensten Exponaten eine der grössten Naturkatastrophen der Neuzeit in der Schweiz.

Stiftungsrat

v.l.n.r.
Patrick Kaufmann, Stiftungsrat
Peter Schmid, Stiftungsrat / Kulturverein Arth
Regula Hürlimann-Simon, Stiftungsratspräsidentin / Gründungsfamilie Edwin Simon
Annina Michel, Stiftungsrätin / Staatsarchiv des Kantons Schwyz
John Joy, Stiftungsrat / Herz Jesu Stiftung Goldau
Werner Schibig, Vizepräsident / Stiftung Natur- und Tierpark Goldau

Stiftungszweck

Gemäss der Stiftungsurkunde:

1.1
Unter dem Namen «Bergsturzmuseum Goldau» (nachfolgend Stiftung genannt) besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB. Sie wurde am 8. Juni 1964 von Edwin Simon, geb. 1880, und Dr. Josef Niklaus Zehnder, geb. 1924, beide wohnhaft gewesen in Goldau, errichtet und am 10. Oktober 1967 im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen.

1.2
Die Stiftung hat ihren Sitz in Goldau, Gemeinde Arth. Der Sitz der Stiftung darf nicht an einen Ort ausserhalb der Gemeinde Arth verlegt werden.

2.1
Die Stiftung bezweckt die Sammlung, Aufbewahrung und Ausstellung von Gegen­ständen, Bildern, Stichen etc., welche mit dem Bergsturz von Goldau vom 2. September 1806, dem Dorfe Alt-Goldau, der hiesigen Gegend etc. zusammenhängen. Im Weitern sollen auch Gegenstände der erwähnten Art, welche sich im Privatbesitz befinden, festgestellt und registriert werden. Wenn möglich ist der Erwerb oder die Schenkung dieser Gegenstände anzustreben.
Die Stiftung ist dafür besorgt, dass die Sammlung der Gegenstände dauerhaft und in geeigneter Weise der Bevölkerung zugänglich gemacht wird.

2.2
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.

3.1
Der Stiftung wurde ein Anfangskapital im Betrag von CHF 32'000.00 (Wert im Zeitpunkt der Errichtung 1965) gewidmet. Das Stiftungsvermögen wird geäufnet durch: Zuwendungen Dritter (z.B. Schenkungen), Eintrittsgelder, Verkauf von Informationsmaterial (z.B. Bücher), insbesondere auch durch einen zusätzlichen Beitrag des Natur- und Tierparks Goldau 2009 in der Höhe von Fr. 50'000.- (Fünzigtausendfranken), der nach Genehmigung der neuen Urkunde überwiesen wurde.

3.2
Das Stiftungsvermögen ist nach anerkannten Vermögensanlagegrundsätzen zu verwalten.

3.3
Zur Erreichung des Stiftungszweckes dürfen das Stiftungsvermögen und dessen Erträge verwendet werden.